ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

In diesen Allgemeinen Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY : vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Cahors unter der Nummer 791 887 136 und mit Sitz in Lieu-dit Laumond-Mareuil, 46200 Le Roc, Frankreich.
  • Der Kunde: alle Unternehmen, mit denen FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY einen Vertrag über die Lieferung von Waren abschließt.
  • Vertrag: der Vertrag zwischen FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY und dem Kunden in Bezug auf die Lieferung von Waren durch FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY an den Kunden.
  • Vertrag : ein Vertrag ist eine Verkaufsbestätigung zwischen FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY und dem Kunden, die die Sache, den Preis, die Qualität, die Menge und die Zahlungsbedingungen definiert.

Verweise auf "wir", "uns" oder andere Verweise derselben Art sind als Verweise auf den Verkäufer, FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY, zu verstehen.

1/ VERTRÄGE / ANGEBOTE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote und Verträge in Bezug auf die Lieferung von Waren durch FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY an den Kunden.

Ein Verkauf von unserer Firma ist nur gültig, wenn ein Vertrag oder eine Verkaufsbestätigung im Voraus unterzeichnet wurde oder wenn eine Vorbestellung auf der folgenden Website www.fruitandvegforindustry.com wurde von der Verwaltung akzeptiert.

Die Annahme eines Vertrags oder eines Verkaufs erfolgt durch die Empfangsbestätigung oder das Ausbleiben einer Beanstandung der Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach deren Absendung.

Die Annahme und Ausführung des Kaufvertrags bedeutet die Annahme des Vertrags, der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen, die im Kaufvertrag festgelegt sind, ungeachtet anderslautender gedruckter oder handschriftlicher Klauseln, die in den Unterlagen des Verkäufers enthalten sind.

Werden diese Bedingungen in mehrere Sprachen übersetzt, so ist im Falle von Unstimmigkeiten die englische Fassung maßgebend.

Alle Angebote sind freibleibend, auch wenn das Angebot eine Frist zur Annahme enthält.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Angebote von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY, einschließlich der Angebote, Vorbestellungen und Preislisten, unverbindlich und gelten bis zu dem auf der Website angegebenen Gültigkeitsdatum. FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY behält sich das Recht vor, sein Angebot zu widerrufen, auch nachdem der Kunde es angenommen hat.

Die Angebote von Green Organics gelten nicht für zukünftige Bestellungen.

2/ ANNULLIERUNG VON VERKÄUFEN

Vorbehaltlich der anwendbaren Bestimmungen der öffentlichen Ordnung sind unsere Verkäufe im Falle der Zahlung oder der gerichtlichen Liquidation des Käufers automatisch beendbar.

3/ PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die in den Verträgen und unseren Verkaufsbestätigungen angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer. Wenn der verwendete Incoterm DDP ist, sind auch andere Kosten, wie Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Transport- und Verpackungskosten, nicht enthalten. Preisnachlässe werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unserer Verkaufsabteilung und vor jeder Lieferung akzeptiert.
Der Preis basiert auf Delivered Duty Paid oder Delivered at Place, Ort des Kunden (DDP oder DAP, Incoterms 2010), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Zahlungsbedingungen sind die, die auf dem Kaufvertrag stehen. Alle unsere Verkäufe sind durch COFACE gedeckt. Vor der Lieferung der Waren ist FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY jederzeit berechtigt, eine ausreichende Sicherheit für die Kreditwürdigkeit des Kunden zu verlangen. Die Weigerung des Kunden, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY das Recht, den Vertrag zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet des Rechts von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY, Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum in der angegebenen Währung ohne jeden Abzug oder Bankgebühren zu erfolgen. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag unwiderruflich auf das Bankkonto des Lieferanten überwiesen wurde.

Falls der Kunde eine Forderung des Lieferanten nicht bezahlt, hat der Lieferant das Recht, die weitere Ausführung aller laufenden Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, wobei für weitere Lieferungen, auch wenn anders vereinbart, eine Vorauszahlung in bar verlangt werden kann. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der Frist beglichen hat, gerät er automatisch in Verzug und schuldet Green Organics monatlich Zinsen (das Dreifache des Zinssatzes: Gesetz 2008-776 vom 04.08.2008) und eine Entschädigung für die Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro.

Im Falle eines zusammengesetzten Angebots ist der Lieferant nicht verpflichtet, die im Angebot enthaltenen Waren zu einem verhältnismäßigen Teil des angegebenen Preises zu liefern. Das Angebot gilt nicht automatisch für Nachbestellungen.

4/ HAFTUNG UND RISIKEN, DIE SICH AUS DEM TRANSPORT ERGEBEN

Die Lieferung der von uns verkauften Waren oder Artikel gilt immer als gemäß dem im Vertrag angegebenen Incoterm erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die besonderen Verkaufsbedingungen eine oder mehrere Handelsklauseln enthalten, die in den von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten "Incoterms" enthalten sind, auf dieses Dokument Bezug genommen werden sollte, um die jeweils gültige Fassung zu interpretieren, wenn unser Verkauf zustande kommt.

Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Bedingungen und Zahlungsmodalitäten.

Durch ausdrückliche Vereinbarung übertragen wir die Risiken der Waren ab dem Zeitpunkt, an dem sie Ihnen zur Verfügung gestellt werden, gemäß dem gewählten Incoterm.

Alle dem Abnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, gleich aus welchem Grund, einschließlich Zinsen und Kosten, Eigentum des Lieferanten. Der Abnehmer darf die Waren nicht an Dritte verpfänden oder das Eigentum an Dritte übertragen, bevor die Zahlung vollständig erfolgt ist, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit.

Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten. FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn usw.
Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY für jedes schädigende Ereignis auf den von der Haftpflichtversicherung von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY gedeckten Betrag begrenzt. Wenn diese Versicherung keine Deckung bietet oder der Versicherer nicht zahlt, beschränkt sich die Haftung von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY auf den Rechnungsbetrag für die Waren, die FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY an den Kunden geliefert hat und auf die sich die Haftung von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY bezieht.
FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY haftet niemals für Schäden, die durch eingeschaltete Dritte verursacht werden.

Jede Reklamation bezüglich der Qualität der Ware verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der Ware schriftlich beim Lieferanten eingereicht wird. Jede Reklamation bezüglich der Warenmenge verfällt innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung der Waren. Der Lieferant kann bis zu 10% mehr oder weniger als die vertraglich vereinbarte Menge liefern.

5/ PFANDVERPACKUNGEN

Die Ware kann nur zurückgesandt werden, wenn der Kunde als Incoterm DAP oder DDP gewählt hat. Damit die Rücksendung akzeptiert wird, muss sie innerhalb der nächsten Stunde gemeldet werden, damit der Rücktransport geplant werden kann. Wir haben eine Frist von 24 Stunden nach der Lieferung, um den Transport zu planen.

6/ ABRECHNUNG

In allen Rechnungen werden die Art der Ware, die Nummer des Kaufvertrags (beginnend mit CDV) und der Lieferschein (beginnend mit BLC) angegeben.

Die Rechnungen werden gemäß den erteilten Anweisungen erstellt und versandt. Der Inhalt der Rechnung entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

7/ LIEFERFRISTEN

Das im Verkauf angegebene Lieferdatum ist das Datum des Eintreffens der Waren in den Fabriken/Lagern des Kunden und nicht das Versanddatum. Die Kunden müssen daher die Liefertermine berücksichtigen, damit die Waren immer rechtzeitig in den Fabriken/Lagern der Kunden angeliefert werden. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen oder -termine durch den Kunden behält sich unser Unternehmen das Recht vor, die in den Werken des Kunden verspätete Zeit in Rechnung zu stellen.

Die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist ist eine ungefähre Schätzung und gilt nicht als endgültiger Termin.
Der Kunde hat eine Abnahmeverpflichtung. Nimmt der Abnehmer die Ware nicht zum angegebenen Zeitpunkt ab, befindet er sich in Verzug und der Lieferant kann den Vertrag wahlweise kündigen.

8/ LIEFERZEITEN

Die Lieferung erfolgt zu den mit dem Kunden vereinbarten Zeiten in seinem Betrieb oder in den Fabriken, an die er uns mit der Lieferung beauftragt.

9/ DOKUMENT, DAS FÜR JEDE LIEFERUNG VORZULEGEN IST

Das Dokument wurde von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY zur Verfügung gestellt:

  • CMR
  • Lieferschein
  • Reinigungszertifikat für die Schüttgut-LKWs

Das Dokument ist vom Käufer vorzulegen:

  • Gewichtsangabe. Jeder Lieferung von frischem Obst und Gemüse muss ein Wiegeschein beiliegen, auf dem alle Informationen über das Gewicht des Verkaufs angegeben sind. Der Wiegeschein muss innerhalb von 7 Tagen an FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY gesendet werden.

10/ GARANTIEN

Es wird garantiert, dass die Waren den in Europa geltenden Vorschriften und den in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Spezifikationen entsprechen und in jedem Fall und ganz allgemein dem Verwendungszweck entsprechen müssen.
Wir liefern zertifizierte Qualitätsware. Die Bio-Waren sind von der Organisation ECOCERT (FR-BIO-10) zertifiziert. FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY hat die IFS BROKER Zertifizierung für alle ihre Waren.

11/ EMPFANG : QUALITÄTSKONTROLLE / QUANTITÄT

Alle Waren, die nicht mit den Bestimmungen des Verkaufs, in Bezug auf die Qualität, können vom Kunden verweigert werden, aber innerhalb von 24 Stunden und sie werden zur Verfügung gestellt, um FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung zu überprüfen, wenn FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY liefert frische Produkte an den Kunden

Im Falle eines Qualitätsstreits und in Ermangelung einer gütlichen Einigung hat der Verkäufer 48 Stunden Zeit, um einen Sachverständigen zu benennen, der die Ware besichtigt, und der Kunde hat 24 Stunden Zeit, um den Qualitätsunterschied nachzuweisen, indem er z. B. eine Analyse, Bilder und eine förmliche Reklamation übermittelt.

Im Falle der Nichteinhaltung der Produktspezifikationen behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Pannendienst zu nutzen.

12/ WERBUNG

Unsere Verkäufe dürfen unter keinen Umständen und in keiner Form zu direkter oder indirekter Werbung führen.

13/ VERPFLICHTUNGEN AUS DEM ARBEITSGESETZBUCH

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Dezember 1991 über die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind alle Kunden verpflichtet, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel L 324-10 des Arbeitsgesetzes nachzukommen. Der Kunde ist verpflichtet, dies auf unsere erste Aufforderung hin nachzuweisen, unter Androhung der automatischen Kündigung des Auftrags, ungeachtet etwaiger Schäden.

14/ EIGENTUMSÜBERGANG

Der Eigentumsübergang erfolgt nach Abnahme der Qualität in den Empfangsbetrieben und vollständiger Bezahlung des Preises.

15/ PATENTE UND MUSTER - DOKUMENTE

Mit der Annahme unserer Verkäufe garantieren wir unseren Kunden, dass die Lieferung frei von jeglichen Schutzrechten erfolgt.

Darüber hinaus sind und bleiben alle Dokumente, schriftliche oder mündliche Angaben, die Ihnen übermittelt werden, unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde; sie werden nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weitergegeben oder vervielfältigt. Sie werden auf unser Verlangen hin an uns zurückgegeben.

Die Unterzeichnung eines Vertrags mit unserem Unternehmen kann von der vorherigen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden.

16/ BESCHWERDEN

Im Falle einer Reklamation ist der Abnehmer verpflichtet, die beanstandeten Waren zur Verfügung des Lieferanten zu halten. Der Abnehmer ist außerdem verpflichtet, bei einer Untersuchung durch den Lieferanten oder durch einen vom Lieferanten beauftragten Dritten mitzuwirken. Wird die Reklamation für begründet erklärt, so gehen die Kosten der Untersuchung zu Lasten des Lieferanten. Wird die Beschwerde als unbegründet angesehen, gehen die Kosten zu Lasten des Abnehmers.

Eine Reklamation berechtigt den Abnehmer nicht dazu, die (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht zu erfüllen oder sich auf eine Aussetzung bzw. Verrechnung zu berufen.

Bei einer ausdrücklichen, begründeten und fristgerechten Reklamation ist der Lieferant lediglich verpflichtet, die fehlenden Waren zu liefern, die gelieferten Waren zu ersetzen oder die Waren zurückzunehmen und dem Kunden den betreffenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. In keinem Fall ist der Lieferant verpflichtet, andere Kosten und/oder Schäden zu erstatten.

17/ ANNULLIERUNG

Die Stornierung eines Auftrags durch den Kunden ist grundsätzlich nicht möglich. Storniert der Abnehmer jedoch einen Auftrag ganz oder teilweise, aus welchem Grund auch immer, so hat er dem Lieferanten alle Kosten zu erstatten, die ihm im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags vernünftigerweise entstanden sind (einschließlich Vorbereitungskosten, Lagerkosten ...), unbeschadet des Anspruchs des Lieferanten auf Zahlung von entgangenem Gewinn und anderen Schäden. Darüber hinaus hat der Abnehmer die durch die Stornierung entstandenen Kosten sowie etwaige Währungsdifferenzen zu tragen, wenn der Lieferant im Hinblick auf die Bestellung eine Währungsvereinbarung mit einer Bank oder einem anderen Dritten getroffen hat.

18/ ANWENDBARES RECHT

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ausschließlich französisches Recht anwendbar ist und dass im Falle eines Rechtsstreits ausschließlich das Tribunal de Commerce von Cahors zuständig ist, auch im Falle einer Nebenforderung oder einer Garantie oder im Falle mehrerer Beklagter und unabhängig von der Zahlungsweise.

Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und Kunden mit Sitz außerhalb der EU werden durch ein Schiedsverfahren der Internationalen Handelskammer ("ICC") gemäß der Schiedsgerichtsordnung der ICC von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die verwendete Sprache ist Französisch oder Englisch.

19/ HÖHERE GEWALT

FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn es durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Als höhere Gewalt gelten auf jeden Fall vollständige oder teilweise Missernten, Witterungsbedingungen, Krankheiten und Epidemien in Pflanzen, Kriege, Ein- und Ausfuhrverbote, Frost, Streiks, Verkehrsstörungen, Verordnungen, Epidemien, Verlust oder Beschädigung während der Lagerung und des Transports, Feuer, Diebstahl, all dies sowohl in den Geschäften von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY als auch in den Geschäften von Dritten, mit denen FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY Geschäfte macht, und darüber hinaus alle Ursachen, die außerhalb der Kontrolle oder des Handelns von FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY liegen.

Im Falle höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden Absatzes ist FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY berechtigt, den Teil des Vertrages zu erfüllen, den es erfüllen kann.

Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung zu kündigen, ohne dass FRUIT AND VEG FOR INDUSTRY zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist.

20/ VERTRAULICHKEIT

Dem Kunden ist es untersagt, den Inhalt des Vertrages und alles, was damit zusammenhängt, in irgendeiner Weise an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils erforderlich.

Die Vertraulichkeitspflicht nach diesem Artikel bleibt auch nach Beendigung des Abkommens bestehen.